Wie barrierefrei ist Ihre Website wirklich?
Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Unternehmen in bestimmten Bereichen zu digitaler Barrierefreiheit.
Der BFSG Risk Radar untersucht Ihre Website
systematisch auf mögliche Barrieren – und zeigt Ihnen, wo Sie genauer hinschauen sollten.
Barrierefreiheit ist für viele digitale Angebote keine freiwillige Zusatzleistung mehr.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – kurz BFSG – verpflichtet Unternehmen
in bestimmten Bereichen dazu, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.
Die entsprechenden Anforderungen gelten grundsätzlich seit dem
28. Juni 2025.
Dazu gehören auch bestimmte digitale Angebote für Verbraucher – beispielsweise
Online-Shops, Online-Buchungen und andere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.
Nicht jede Website fällt automatisch unter das BFSG.
Entscheidend ist unter anderem, welche Produkte oder Dienstleistungen Sie anbieten
und was Verbraucher über Ihre Website tun können.
Online-Shops
Wer Verbrauchern Produkte oder Leistungen direkt online verkauft,
kann unter die Anforderungen des BFSG fallen.
Buchungen & Verträge
Auch digitale Buchungs- und Bestellprozesse können als Dienstleistungen
im elektronischen Geschäftsverkehr erfasst sein.
Weitere digitale Angebote
Das BFSG erfasst darüber hinaus weitere Produkte und Dienstleistungen,
beispielsweise bestimmte Bank-, Verkehrs- und E-Book-Angebote.
Wichtig: Ausnahme für Kleinstunternehmen
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind grundsätzlich vom BFSG ausgenommen.
Als Kleinstunternehmen gelten Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und
höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Jahresbilanzsumme.
Für Produkte gelten andere Regelungen.
Verstöße können teuer werden.
Das BFSG sieht für bestimmte Verstöße Bußgelder vor.
Wer eine erfasste Dienstleistung entgegen den gesetzlichen Anforderungen
anbietet oder erbringt, kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Außerdem können Marktüberwachungsbehörden überprüfen, ob eine Dienstleistung
die gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt.
100.000 €
bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten nach § 37 BFSG
Und:
Die Marktüberwachung kann Dienstleistungen auch
ohne konkreten Anlass anhand von Stichproben überprüfen.
Barrieren sieht man einer Website nicht unbedingt an.
Eine Website kann modern aussehen und trotzdem Menschen ausschließen.
Fehlende Alternativtexte, unklare Links, problematische Überschriftenstrukturen
oder schlecht zugängliche Formulare fallen im normalen Arbeitsalltag schnell durch.
Bilder
Fehlen sinnvolle Alternativtexte oder sind Bildinformationen nicht zugänglich?
Struktur
Sind Überschriften, Seitenaufbau und Inhalte nachvollziehbar strukturiert?
Links & Bedienelemente
Sind Links und interaktive Elemente verständlich bezeichnet und zugänglich?
Formulare
Lassen sich Eingabefelder, Hinweise und Fehlermeldungen eindeutig erfassen?
Verständlichkeit
Sind Informationen, Bezeichnungen und Nutzerführung klar und nachvollziehbar?
Technische Auffälligkeiten
Gibt es automatisiert erkennbare Auffälligkeiten, die genauer geprüft werden sollten?
Wir suchen nach möglichen Barrieren. Sie sehen, wo Sie genauer hinschauen sollten.
Der BFSG Risk Radar untersucht Ihre Website systematisch auf erkennbare
Auffälligkeiten rund um digitale Barrierefreiheit und bereitet die Ergebnisse
verständlich für Sie auf.
Fundstelle
Sie sehen, auf welcher Seite eine mögliche Barriere gefunden wurde.
Auffälligkeit
Der Report zeigt, welches Element oder welcher Bereich genauer geprüft werden sollte.
Einordnung
Sie erkennen schnell, welche Fundstellen besondere Aufmerksamkeit verdienen.
Begründung
Wir erklären verständlich, warum eine Stelle auffällig ist.
Handlungshinweis
Sie erhalten Hinweise, wie Sie mit der jeweiligen Auffälligkeit weiterarbeiten können.
Priorisierung
Die Ergebnisse werden so aufbereitet, dass Sie die wichtigsten Punkte zuerst angehen können.
Ein automatisierter Check kann nicht jede Barriere erkennen.
Manche Anforderungen an digitale Barrierefreiheit lassen sich automatisiert erkennen,
andere erfordern eine manuelle oder technische Prüfung. Der BFSG Risk Radar ist deshalb
ein Risiko-Screening und kein vollständiges
Barrierefreiheits-Audit oder Zertifikat.
In drei Schritten wissen Sie mehr.
Website angeben
Sie nennen uns die Domain, die mit dem BFSG Risk Radar untersucht werden soll.
Risk Radar starten
Wir untersuchen Ihre Website systematisch auf mögliche Auffälligkeiten
rund um digitale Barrierefreiheit.
Report erhalten
Sie erhalten die gefundenen Auffälligkeiten verständlich aufbereitet
und können gezielt weiterarbeiten.
Der BFSG Risk Radar ist ein Screening – kein Zertifikat.
Der BFSG Risk Radar identifiziert automatisiert erkennbare Auffälligkeiten und
hilft Ihnen dabei, mögliche Problemstellen schneller zu finden und zu priorisieren.
Er ersetzt kein vollständiges manuelles Barrierefreiheits-Audit und keine individuelle
Rechtsberatung. Eine vollständige BFSG-Konformität kann mit dem Risk Radar nicht
garantiert oder zertifiziert werden.
Fragen zum BFSG Risk Radar.
Muss jede Unternehmenswebsite nach dem BFSG barrierefrei sein?
Nein. Das BFSG gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen.
Websites sind insbesondere dann relevant, wenn über sie erfasste Dienstleistungen
für Verbraucher angeboten werden – zum Beispiel Dienstleistungen im elektronischen
Geschäftsverkehr. Eine reine Präsentationswebsite fällt nicht automatisch darunter.
Gilt das BFSG auch für kleine Unternehmen?
Für Kleinstunternehmen gibt es bei Dienstleistungen eine wichtige Ausnahme.
Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro
Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen grundsätzlich ausgenommen.
Für Produkte gelten andere Regelungen.
Drohen wirklich bis zu 100.000 Euro Bußgeld?
§ 37 BFSG sieht für bestimmte Ordnungswidrigkeiten Geldbußen von bis zu
100.000 Euro vor. Das bedeutet nicht, dass jeder einzelne Barrierefreiheitsmangel
automatisch mit 100.000 Euro geahndet wird.
Kann der Risk Radar alle Barrieren erkennen?
Nein. Bestimmte Kriterien lassen sich automatisiert überprüfen, andere benötigen
eine manuelle oder technische Prüfung. Deshalb verstehen wir den BFSG Risk Radar
bewusst als Risiko-Screening und nicht als vollständiges Barrierefreiheits-Audit.
Bekommen wir mit dem Report eine BFSG-Zertifizierung?
Nein. Der Report macht mögliche Auffälligkeiten sichtbar und hilft bei der
Priorisierung. Er ist keine Zertifizierung und keine Garantie für vollständige
BFSG-Konformität.
Was kostet der BFSG Risk Radar?
Die Analyse kostet einmalig 199 Euro netto. Es gibt kein Abo und keine laufenden Kosten.
Finden wir heraus, wo Ihre Website Barrieren haben könnte.
Schicken Sie uns Ihre Domain. Wir nehmen Ihre Website mit dem BFSG Risk Radar unter die Lupe.
Nicht vermuten, wie barrierefrei Ihre Website ist.
Finden Sie heraus, wo mögliche Barrieren liegen – und wo Sie zuerst ansetzen sollten.