BFSG · RISK RADAR

Wie barrierefrei ist Ihre Website wirklich?

Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Unternehmen in bestimmten Bereichen zu digitaler Barrierefreiheit.

Der BFSG Risk Radar untersucht Ihre Website
systematisch auf mögliche Barrieren – und zeigt Ihnen, wo Sie genauer hinschauen sollten.


Website prüfen lassen →

199 € netto · einmalig · kein Abo

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Barrierefreiheit ist für viele digitale Angebote keine freiwillige Zusatzleistung mehr.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – kurz BFSG – verpflichtet Unternehmen
in bestimmten Bereichen dazu, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.
Die entsprechenden Anforderungen gelten grundsätzlich seit dem
28. Juni 2025.

Dazu gehören auch bestimmte digitale Angebote für Verbraucher – beispielsweise
Online-Shops, Online-Buchungen und andere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.

Betrifft das meine Website?

Nicht jede Website fällt automatisch unter das BFSG.

Entscheidend ist unter anderem, welche Produkte oder Dienstleistungen Sie anbieten
und was Verbraucher über Ihre Website tun können.

01

Online-Shops

Wer Verbrauchern Produkte oder Leistungen direkt online verkauft,
kann unter die Anforderungen des BFSG fallen.

02

Buchungen & Verträge

Auch digitale Buchungs- und Bestellprozesse können als Dienstleistungen
im elektronischen Geschäftsverkehr erfasst sein.

03

Weitere digitale Angebote

Das BFSG erfasst darüber hinaus weitere Produkte und Dienstleistungen,
beispielsweise bestimmte Bank-, Verkehrs- und E-Book-Angebote.

Wichtig: Ausnahme für Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind grundsätzlich vom BFSG ausgenommen.
Als Kleinstunternehmen gelten Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und
höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Jahresbilanzsumme.
Für Produkte gelten andere Regelungen.

Das Gesetz hat Konsequenzen

Verstöße können teuer werden.

Das BFSG sieht für bestimmte Verstöße Bußgelder vor.
Wer eine erfasste Dienstleistung entgegen den gesetzlichen Anforderungen
anbietet oder erbringt, kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Außerdem können Marktüberwachungsbehörden überprüfen, ob eine Dienstleistung
die gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt.

Mögliches Bußgeld
bis zu
100.000 €

bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten nach § 37 BFSG

Und:
Die Marktüberwachung kann Dienstleistungen auch
ohne konkreten Anlass anhand von Stichproben überprüfen.

Das Problem

Barrieren sieht man einer Website nicht unbedingt an.

Eine Website kann modern aussehen und trotzdem Menschen ausschließen.
Fehlende Alternativtexte, unklare Links, problematische Überschriftenstrukturen
oder schlecht zugängliche Formulare fallen im normalen Arbeitsalltag schnell durch.

Bilder

Fehlen sinnvolle Alternativtexte oder sind Bildinformationen nicht zugänglich?

Struktur

Sind Überschriften, Seitenaufbau und Inhalte nachvollziehbar strukturiert?

Links & Bedienelemente

Sind Links und interaktive Elemente verständlich bezeichnet und zugänglich?

Formulare

Lassen sich Eingabefelder, Hinweise und Fehlermeldungen eindeutig erfassen?

Verständlichkeit

Sind Informationen, Bezeichnungen und Nutzerführung klar und nachvollziehbar?

Technische Auffälligkeiten

Gibt es automatisiert erkennbare Auffälligkeiten, die genauer geprüft werden sollten?

BFSG Risk Radar

Wir suchen nach möglichen Barrieren. Sie sehen, wo Sie genauer hinschauen sollten.

Der BFSG Risk Radar untersucht Ihre Website systematisch auf erkennbare
Auffälligkeiten rund um digitale Barrierefreiheit und bereitet die Ergebnisse
verständlich für Sie auf.

Fundstelle

Sie sehen, auf welcher Seite eine mögliche Barriere gefunden wurde.

Auffälligkeit

Der Report zeigt, welches Element oder welcher Bereich genauer geprüft werden sollte.

Einordnung

Sie erkennen schnell, welche Fundstellen besondere Aufmerksamkeit verdienen.

Begründung

Wir erklären verständlich, warum eine Stelle auffällig ist.

Handlungshinweis

Sie erhalten Hinweise, wie Sie mit der jeweiligen Auffälligkeit weiterarbeiten können.

Priorisierung

Die Ergebnisse werden so aufbereitet, dass Sie die wichtigsten Punkte zuerst angehen können.

Wichtig zu wissen

Ein automatisierter Check kann nicht jede Barriere erkennen.

Manche Anforderungen an digitale Barrierefreiheit lassen sich automatisiert erkennen,
andere erfordern eine manuelle oder technische Prüfung. Der BFSG Risk Radar ist deshalb
ein Risiko-Screening und kein vollständiges
Barrierefreiheits-Audit oder Zertifikat.

So funktioniert es

In drei Schritten wissen Sie mehr.

01

Website angeben

Sie nennen uns die Domain, die mit dem BFSG Risk Radar untersucht werden soll.

02

Risk Radar starten

Wir untersuchen Ihre Website systematisch auf mögliche Auffälligkeiten
rund um digitale Barrierefreiheit.

03

Report erhalten

Sie erhalten die gefundenen Auffälligkeiten verständlich aufbereitet
und können gezielt weiterarbeiten.

BFSG Risk Radar

Erst prüfen. Dann gezielt handeln.

Lassen Sie Ihre Website systematisch auf mögliche Auffälligkeiten
rund um digitale Barrierefreiheit untersuchen.

✓ Systematische Website-Analyse
✓ Auffälligkeiten und Fundstellen
✓ Risikoeinordnung
✓ Verständliche Begründungen
✓ Handlungshinweise
✓ Übersichtlicher Report

Einmalige Analyse
199 €

zzgl. MwSt. · kein Abo


Website prüfen lassen →

Transparenz

Der BFSG Risk Radar ist ein Screening – kein Zertifikat.

Der BFSG Risk Radar identifiziert automatisiert erkennbare Auffälligkeiten und
hilft Ihnen dabei, mögliche Problemstellen schneller zu finden und zu priorisieren.
Er ersetzt kein vollständiges manuelles Barrierefreiheits-Audit und keine individuelle
Rechtsberatung. Eine vollständige BFSG-Konformität kann mit dem Risk Radar nicht
garantiert oder zertifiziert werden.

Häufige Fragen

Fragen zum BFSG Risk Radar.

Muss jede Unternehmenswebsite nach dem BFSG barrierefrei sein?

Nein. Das BFSG gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen.
Websites sind insbesondere dann relevant, wenn über sie erfasste Dienstleistungen
für Verbraucher angeboten werden – zum Beispiel Dienstleistungen im elektronischen
Geschäftsverkehr. Eine reine Präsentationswebsite fällt nicht automatisch darunter.

Gilt das BFSG auch für kleine Unternehmen?

Für Kleinstunternehmen gibt es bei Dienstleistungen eine wichtige Ausnahme.
Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro
Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen grundsätzlich ausgenommen.
Für Produkte gelten andere Regelungen.

Drohen wirklich bis zu 100.000 Euro Bußgeld?

§ 37 BFSG sieht für bestimmte Ordnungswidrigkeiten Geldbußen von bis zu
100.000 Euro vor. Das bedeutet nicht, dass jeder einzelne Barrierefreiheitsmangel
automatisch mit 100.000 Euro geahndet wird.

Kann der Risk Radar alle Barrieren erkennen?

Nein. Bestimmte Kriterien lassen sich automatisiert überprüfen, andere benötigen
eine manuelle oder technische Prüfung. Deshalb verstehen wir den BFSG Risk Radar
bewusst als Risiko-Screening und nicht als vollständiges Barrierefreiheits-Audit.

Bekommen wir mit dem Report eine BFSG-Zertifizierung?

Nein. Der Report macht mögliche Auffälligkeiten sichtbar und hilft bei der
Priorisierung. Er ist keine Zertifizierung und keine Garantie für vollständige
BFSG-Konformität.

Was kostet der BFSG Risk Radar?

Die Analyse kostet einmalig 199 Euro netto. Es gibt kein Abo und keine laufenden Kosten.

BFSG Risk Radar bestellen

Finden wir heraus, wo Ihre Website Barrieren haben könnte.

Schicken Sie uns Ihre Domain. Wir nehmen Ihre Website mit dem BFSG Risk Radar unter die Lupe.


Ihr nächster Schritt

Nicht vermuten, wie barrierefrei Ihre Website ist.

Finden Sie heraus, wo mögliche Barrieren liegen – und wo Sie zuerst ansetzen sollten.


Website prüfen lassen – 199 € netto →