Weiterbildung fördern lassen: So bekommst Du Geld für Seminare, auch ohne AZAV-Zertifikat
Du willst beruflich durchstarten, Deine Fähigkeiten ausbauen und Deinen Marktwert steigern? Dann ist eine gezielte Weiterbildung genau der richtige Weg. Aber oft steht da ein Haken im Raum: Die Kosten. Gute Seminare kosten Geld – aber das Beste daran: Du musst sie nicht allein bezahlen!
In diesem Artikel zeige ich Dir, wie Du Dir Deine Weiterbildung fördern lassen kannst – selbst dann, wenn das Seminar nicht AZAV-zertifiziert ist. Also: Weg mit den Ausreden, ran an Deine Entwicklung!
Förderungen für Weiterbildungen – auch ohne AZAV-Zertifizierung
Nicht alle hochwertigen Seminare sind AZAV-zertifiziert – und das ist auch okay. Denn es gibt jede Menge Förderprogramme, die auch nicht zertifizierte Weiterbildungen bezuschussen. Hier kommt die Übersicht:
Weiterbildung fördern lassen: Weiterbildungs-Förderung nach Bundesland
🟡 Baden-Württemberg
Selbstständige: KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Förderung von bis zu 90 % der Weiterbildungskosten, maximal 4.500 €. Voraussetzung ist eine hauptberufliche Solo-Selbstständigkeit mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden.
Angestellte: Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg
Anspruch auf bis zu fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr für anerkannte Weiterbildungen. Die Weiterbildung muss nicht AZAV-zertifiziert sein.
🔵 Bayern
Selbstständige: KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Wie in Baden-Württemberg: Förderung von bis zu 90 % der Weiterbildungskosten, maximal 4.500 €.
Angestellte: Bildungsurlaub Bayern
In Bayern besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. Allerdings bieten einige Arbeitgeber freiwillig Bildungsfreistellungen an. Es lohnt sich, beim Arbeitgeber nachzufragen.
🟢 Berlin
Selbstständige: KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Auch in Berlin verfügbar mit den gleichen Konditionen wie in Baden-Württemberg.
Angestellte: Bildungsurlaub Berlin
Anspruch auf bis zu zehn Tage bezahlte Freistellung innerhalb von zwei Jahren für anerkannte Weiterbildungen. Die Weiterbildung muss nicht AZAV-zertifiziert sein.
🟠 Brandenburg
Selbstständige: KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Förderung wie in den anderen Bundesländern.
Angestellte: Bildungsscheck Brandenburg
Förderung von bis zu 60 % der Weiterbildungskosten, maximal 3.000 €. Zweimal pro Kalenderjahr möglich. Die Weiterbildung muss nicht AZAV-zertifiziert sein.
🟣 Bremen
Selbstständige: KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Förderung wie in den anderen Bundesländern.
Angestellte: Bildungszeitgesetz Bremen
Anspruch auf bis zu fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr für anerkannte Weiterbildungen. Die Weiterbildung muss nicht AZAV-zertifiziert sein.
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🟤 Hamburg
Selbstständige: Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Förderung von bis zu 50 % der Weiterbildungskosten. Für die Kreativwirtschaft können bis zu 90 % übernommen werden.
Angestellte: Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Förderung von bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 750 €. Für Beschäftigte in Handwerksbetrieben oder mit ergänzenden Leistungen bis zu 100 %.
🟥 Hessen
Selbstständige: KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Förderung wie in den anderen Bundesländern.
Angestellte: Bildungsurlaub Hessen
Anspruch auf bis zu fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr für anerkannte Weiterbildungen. Die Weiterbildung muss nicht AZAV-zertifiziert sein.
🟨 Mecklenburg-Vorpommern
Selbstständige: KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Angestellte: Bildungsscheck Mecklenburg-Vorpommern
Förderung von bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 3.000 €. Die Weiterbildung muss nicht AZAV-zertifiziert sein.
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🟩 Niedersachsen
Selbstständige: KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Förderung wie in den anderen Bundesländern.
Angestellte: Bildungsurlaub Niedersachsen
Anspruch auf bis zu fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr für anerkannte Weiterbildungen. Die Weiterbildung muss nicht AZAV-zertifiziert sein.
🟦 Nordrhein-Westfalen
Selbstständige: Bildungsscheck NRW (individueller Zugang)
Fördert Selbstständige mit Wohnsitz in NRW. Übernommen werden 50 % der Kurskosten, maximal 500 €. Einkommensgrenzen: 20.000 € bis 40.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen. Die Weiterbildung muss der beruflichen Qualifizierung dienen.
Angestellte: Bildungsscheck NRW (betrieblicher Zugang)
Für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Pro Kalenderjahr können bis zu zehn Bildungsschecks für verschiedene Beschäftigte beantragt werden. Gefördert werden 50 % der Kurskosten, maximal 500 € pro Person.
🟥 Rheinland-Pfalz
Selbstständige: QualiScheck
Fördert Selbstständige mit Wohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz. Übernommen werden 60 % der Weiterbildungskosten, maximal 1.500 €. Die Weiterbildung muss der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen.
Angestellte: QualiScheck
Auch für Beschäftigte mit Wohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz. Förderung von 60 % der Weiterbildungskosten, maximal 1.500 €. Die Weiterbildung muss im beruflichen Kontext stehen und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen.
🟪 Saarland
Selbstständige: KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Fördert Solo-Selbstständige mit bis zu 90 % der Weiterbildungskosten, maximal 4.500 €. Voraussetzung ist eine hauptberufliche Solo-Selbstständigkeit mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden.
Angestellte: Bildungsfreistellungsgesetz Saarland
Anspruch auf bis zu sechs Tage bezahlte Freistellung pro Jahr für anerkannte Weiterbildungen. Die Weiterbildung muss nicht AZAV-zertifiziert sein.
🟧 Sachsen
Selbstständige: KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Fördert Solo-Selbstständige mit bis zu 90 % der Weiterbildungskosten, maximal 4.500 €. Voraussetzung ist eine hauptberufliche Solo-Selbstständigkeit mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden.
Angestellte: Berufliche Weiterbildung – individuell berufsbezogene Weiterbildung
Fördert Beschäftigte mit festem Arbeitsverhältnis und einem maximalen monatlichen Bruttoeinkommen von 3.700 € mit 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 4.500 €. Geringfügig Beschäftigte erhalten sogar 80 %. Förderzeitraum: Antragstellungen für Weiterbildungen mit einer Weiterbildungslaufzeit bis spätestens 31.08.2025.
🟫 Sachsen-Anhalt
Selbstständige: WEITERBILDUNG (betrieblicher Zugang)
Fördert Unternehmen (auch Selbstständige) mit bis zu 90 % der Weiterbildungskosten ihrer Beschäftigten, inkl. Fahrtkosten, Übernachtungskosten und zusätzliche Kinderbetreuungskosten, maximal 100.000 € pro Förderantrag. Der Förderzeitraum wurde verlängert bis 31.12.2028.
Angestellte: WEITERBILDUNG (individueller Zugang)
Fördert Beschäftigte mit einem maximalen monatlichen Bruttoeinkommen von 5.750 € mit bis zu 90 % der Weiterbildungskosten, inkl. Fahrtkosten, Übernachtungskosten und zusätzliche Kinderbetreuungskosten, maximal 25.000 €. Der Förderzeitraum wurde verlängert bis 31.12.2028.
🟥 Schleswig-Holstein
Selbstständige: KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Fördert Solo-Selbstständige mit bis zu 90 % der Weiterbildungskosten, maximal 4.500 €. Voraussetzung ist eine hauptberufliche Solo-Selbstständigkeit mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden.
Angestellte: Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Fördert Unternehmen mit 40 % der Weiterbildungskosten ihrer Beschäftigten, maximal 1.500 €. Die Weiterbildung muss der Erhaltung und Erweiterung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten und deren Anpassung an sich wandelnde Anforderungen, dem beruflichen Aufstieg oder dem Übergang in eine andere berufliche Tätigkeit dienen.
🟩 Thüringen
Selbstständige: Weiterbildungsscheck Thüringen
Fördert Selbstständige mit einem Jahreseinkommen zwischen 20.000 € und 40.000 € (bzw. 40.000 € bis 80.000 € bei gemeinsam Veranlagten). Der Zuschuss beträgt 500 € je Weiterbildungsscheck und kann einmal in zwei Kalenderjahren beantragt werden. Gefördert werden Weiterbildungen, die von geeigneten Weiterbildungsträgern angeboten werden und Kenntnisse, Fähigkeiten oder praktische Fertigkeiten für die Ausübung beruflicher Tätigkeiten vermitteln.
Angestellte: Weiterbildungsscheck Thüringen
Auch für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte kleiner und mittelständischer Unternehmen mit Wohnsitz oder Arbeitsort in Thüringen. Die Förderung beträgt ebenfalls 500 € je Weiterbildungsscheck und kann einmal in zwei Kalenderjahren beantragt werden. Gefördert werden Weiterbildungen, die von geeigneten Weiterbildungsträgern angeboten werden und Kenntnisse, Fähigkeiten oder praktische Fertigkeiten für die Ausübung beruflicher Tätigkeiten vermitteln.