Weiterbildungsförderung nach Bundesland: Welche Zuschüsse gibt es?
Du möchtest deine Weiterbildung fördern lassen? Welche Zuschüsse infrage kommen, hängt unter anderem von deinem Bundesland und deiner beruflichen Situation ab. Baden-Württemberg fördert anders als Brandenburg. NRW anders als Schleswig-Holstein. Und manche Bundesländer bieten derzeit gar keinen vergleichbaren individuellen Zuschuss.
Hier findest du einen aktuellen Überblick über wichtige Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildung in den 16 Bundesländern – und erfährst, wann stattdessen bundesweite Programme interessant sind.
Bund oder Bundesland?
Neben Förderprogrammen der Länder gibt es bundesweite Förderwege. Welche Möglichkeit passt, hängt unter anderem davon ab, ob du solo-selbstständig, beschäftigt oder Arbeitgeber bist.
Dann solltest du neben Landesprogrammen insbesondere KOMPASS prüfen. Unter den jeweiligen Voraussetzungen sind bis zu 4.500 € Zuschuss möglich.
Neben Landesprogrammen kommt die Beschäftigtenförderung der Bundesagentur für Arbeit infrage. Voraussetzungen und Förderhöhe unterscheiden sich je nach Fall.
Zuschuss ist nicht dasselbe wie Bildungsurlaub.
Bei einer finanziellen Förderung werden Weiterbildungskosten bezuschusst oder übernommen.
Bildungszeit, Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung bedeutet dagegen in erster Linie:
Du kannst für eine anerkannte Weiterbildung von der Arbeit freigestellt werden und erhältst dein Arbeitsentgelt weiter.
Die Kurskosten werden dadurch nicht automatisch übernommen.
Welche Weiterbildungsförderung gibt es in deinem Bundesland?
Die folgende Übersicht konzentriert sich auf wichtige Förderwege für berufliche Weiterbildung. Voraussetzungen, Budgets und Programme können sich ändern. Prüfe deshalb vor Anmeldung oder Buchung immer die aktuellen Bedingungen der zuständigen Stelle.
Baden-Württemberg
Finanzielle Förderung: Das Land fördert bestimmte berufliche ESF-Fachkurse. Für förderfähige Kurse mit Beginn ab 1. September 2026 beträgt der Zuschuss einheitlich 45 % der Kursgebühr. Förderfähig sind unter anderem Beschäftigte, Erwerbsfähige, Unternehmer und Freiberufler mit entsprechendem Bezug zu Baden-Württemberg. Nicht jeder Weiterbildungskurs fällt unter das Fachkursprogramm.
Bildungszeit: Beschäftigte können grundsätzlich bis zu fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr für anerkannte Weiterbildung erhalten.
Bayern
Bayern setzt bei der beruflichen Weiterbildung unter anderem auf Förder- und Beratungsangebote für Beschäftigte und Unternehmen. Über den ESF Plus werden beispielsweise betriebliche Weiterbildungsprojekte für Beschäftigte gefördert. Welche Förderung individuell passt, lässt sich über das Landesportal „komm weiter in B@yern“ prüfen.
Bildungsurlaub: Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub wie in vielen anderen Bundesländern gibt es in Bayern nicht.
Berlin
Bildungszeit: Beschäftigte können grundsätzlich fünf Tage Bildungszeit pro Kalenderjahr für anerkannte Veranstaltungen nutzen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ansprüche gebündelt werden. Das Arbeitsentgelt wird während der Freistellung weitergezahlt; die Kurskosten tragen Beschäftigte grundsätzlich selbst.
Brandenburg
Bildungsscheck für Beschäftigte: Seit Januar 2026 gilt eine neue Weiterbildungsrichtlinie. Der Bildungsscheck fördert 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die frühere Obergrenze von 3.000 € wurde abgeschafft. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 €.
Auch Unternehmen, Freiberufler und Einzelunternehmer können unter bestimmten Voraussetzungen über einen eigenen Fördertatbestand der Richtlinie unterstützt werden.
Bremen
Bildungszeit: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf zehn Tage Bildungszeit innerhalb von zwei Jahren. Währenddessen wird das Arbeitsentgelt weitergezahlt. Kurs-, Reise- und Unterkunftskosten tragen Teilnehmende grundsätzlich selbst.
Hamburg
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS: Das ESF-Plus-Projekt läuft in der aktuellen Förderphase von 2026 bis 2028 und richtet sich an Beschäftigte Hamburger Unternehmen sowie Selbstständige. Ob und in welcher Höhe eine konkrete Weiterbildung bezuschusst werden kann, wird im Rahmen der Förderberatung geprüft.
Hessen
Bildungsurlaub: Beschäftigte mit Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen haben grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr für anerkannte Veranstaltungen. Das Arbeitsverhältnis muss in der Regel seit mindestens sechs Monaten bestehen.
Mecklenburg-Vorpommern
Bildungsschecks für Unternehmen: Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können für die berufliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten Bildungsschecks beantragen. Gefördert werden 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3.000 € je Bildungsscheck und Weiterbildungsmaßnahme. Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn gestellt werden.
Niedersachsen
Niedersachsen fördert berufliche Weiterbildung unter anderem projektbezogen über regionale Fachkräfteprogramme. 2026 wurden beispielsweise Weiterbildungsprojekte zu digitalen Kompetenzen, Future Skills, KI und Transformation gefördert. Solche Programme sind nicht mit einem frei nutzbaren persönlichen Weiterbildungsscheck gleichzusetzen.
Ausblick: Zum 1. Januar 2027 tritt das neue Niedersächsische Bildungszeitgesetz in Kraft. Es sieht grundsätzlich fünf Tage Bildungszeit pro Kalenderjahr vor.
Nordrhein-Westfalen
Bildungsscheck 2.0: Gefördert werden 50 % der Kursgebühren, maximal 500 €. Die Förderung kann grundsätzlich einmal pro Kalenderjahr ausgezahlt werden. Voraussetzung ist unter anderem ein Wohnsitz in NRW und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von höchstens 50.000 € beziehungsweise 100.000 € bei gemeinsamer Veranlagung. Einen betrieblichen Bildungsscheck gibt es beim Bildungsscheck 2.0 nicht mehr.
Rheinland-Pfalz
QualiScheck: Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz können für berufsbezogene Weiterbildung 60 % der Weiterbildungskosten erhalten, maximal 1.500 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr. Die Förderung ist inzwischen unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Bildungszeit: Daneben besteht grundsätzlich ein Anspruch von zehn Tagen innerhalb eines Zweijahreszeitraums.
Saarland
Bildungsfreistellung: Beschäftigte können grundsätzlich bis zu fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr für freistellungsfähige Weiterbildungsveranstaltungen nutzen. Der Anspruch kann nach sechs Monaten Beschäftigung geltend gemacht werden.
Sachsen
Die Landesförderung für betriebliche und individuell berufsbezogene Weiterbildung ist derzeit ausgesetzt. Nach Angaben der Sächsischen Aufbaubank stehen aufgrund der Haushaltslage 2025/2026 keine weiteren Mittel zur Verfügung; neue Anträge werden aktuell nicht entgegengenommen. Bundesweite Förderprogramme können unabhängig davon infrage kommen.
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG: Beim individuellen Zugang können unter den jeweiligen Voraussetzungen bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben gefördert werden, maximal 25.000 €. Für 2026 gilt unter anderem eine Einkommensgrenze in Höhe der Pflichtversicherungsgrenze.
Bildungsfreistellung: Beschäftigte mit Arbeitsstätte in Sachsen-Anhalt haben grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr für anerkannte berufliche Weiterbildung.
Schleswig-Holstein
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein: Für förderfähige Beschäftigte können 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zu maximal 5.000 € pro Weiterbildung bezuschusst werden. Der Arbeitgeber muss sich mit mindestens 40 % beteiligen. Selbstständige sind bei diesem Programm nicht antragsberechtigt. Maßnahmen unter 16 Zeitstunden werden nicht gefördert.
Thüringen
Der Thüringer Weiterbildungsscheck befindet sich aktuell in einer Übergangsphase. Wegen einer Richtlinienänderung ist die Antragstellung vorübergehend ausgesetzt. Das Landesverwaltungsamt erwartet die Wiederaufnahme mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie. Vor einer Weiterbildungsentscheidung sollte deshalb der aktuelle Programmstand geprüft werden.
Muss eine Weiterbildung AZAV-zertifiziert sein?
Nein – nicht grundsätzlich. Ob eine Zulassung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
Bei der klassischen Beschäftigtenförderung der Bundesagentur für Arbeit gelten beispielsweise Anforderungen an die Zulassung von Weiterbildung und Bildungsträger.
Andere Programme – darunter verschiedene Landesprogramme – haben eigene Förderbedingungen.
Entscheidend ist deshalb nicht die pauschale Frage „AZAV – ja oder nein?“, sondern:
Welches Förderprogramm soll für welche Weiterbildung genutzt werden?
Welche Förderung passt zu deiner Situation?
Du musst nicht jedes Förderprogramm selbst durchforsten. Wir schauen mit dir, welche Weiterbildung zu deinem Ziel passt und welcher Förderweg grundsätzlich infrage kommt.
Stand der Informationen: September 2026.
Förderprogramme, Budgets und Voraussetzungen können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind immer die aktuellen Informationen der zuständigen Förderstelle.
Quellen: offizielle Informationsangebote der Bundesländer und Landesförderbanken sowie Bundesagentur für Arbeit und ESF Plus.